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Günstige Walibi Holland Tickets – Freizeitpark in Niederlande 40 % günstiger erleben!

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Mal in die Niederlande in den Freizeitpark? Das geht jetzt richtig günstig mit den Walibi Holland Tickets 2015 für nur 19,50 Euro pro Person – das ist ein Rabatt von 40 Prozent im Vergleich zum regulären Preis! Schnell sein lohnt sich, denn die Tickets lassen sich nur kurze Zeit bestellen.

Wer einmal über unsere Landesgrenzen hinaus einen Freizeitpark erleben möchte, für den bietet sich ein Besuch im Walibi Holland an.

Vom ehemaligen Eigentümer Six Flags einmal „Rollercoasters Capital of Europe“ (Achterbahnhauptstadt Europas) genannt bietet Walibi Holland fünf verschiedene Achterbahnen, darunter auch der erste Suspended Looping Coaster der Welt.

Hier klicken und gleich Tickets sichern!

Eine der Hauptattraktionen im Walibi Holland ist der Megacoaster Goliath. Mit seiner Höhe von fast 47 Metern ist diese Bahn eine der höchsten Achterbahnen Europas. Darüber hinaus erwarten euch an Attraktionen unter anderem ein Top Spin, Freefall-Tower und eine GoKart-Bahn.

Goliath in Walibi Holland

Eine der Hauptattraktionen: Der Megacoaster Goliath. (Foto: Walibi Holland)

Dank dem aktuellen Angebot könnt ihr euch Walibi Holland Tickets günstig sichern – ihr zahlt lediglich 19,50 Euro pro Person und spart somit satte 40 Prozent gegenüber dem normalen Eintrittspreis. Die Tickets aus dem Angebot sind gültig vom 5. April bis 2. August 2015 (ausgenommen am 09. Mai 2015). Einfach Ticket online bestellen, ausdrucken und günstig Walibi Holland besuchen.

direkt zum Angebot

Wir wünschen euch einen erlebnisreichen Aufenthalt im Walibi Holland!


„Junker“ im Powerpark fährt: erlebt im OnRide-Video die Fahrt mit der neuen Katapult-Achterbahn!

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Der Powerpark in Finnland ist um eine Achterbahn reicher: „Junker“ eröffnete plangemäß am Samstag, den 30. Mai 2015. Die Katapult-Achterbahn vom deutschen Hersteller Gerstlauer beschleunigt euch in 1,9 Sekunden auf 100 km/h. Mit diesem Schwung wird ein 40 Meter hoher Top-Hat erklommen; auf der 860 Meter langen, ordentlich verschlungenen Strecke folgen daraufhin mehrere Überschläge und Tunnelfahrten. Dabei werden maximale G-Kräfte von 4,5 g erreicht.

Wer „Junker“ nun nicht gleich in der Realität erleben kann, darf jetzt zumindest von zuhause aus im OnRide-Video einsteigen. Der Powerpark hat die komplette Fahrt aus der Ich-Perspektive gefilmt. Damit steigt zumindest Vorfreude darauf, die Achterbahn vom Modell Launched Infinity-Coaster in Finnland selbst auszuprobieren. Wir sagen Film ab – genießt die Fahrt!

Übrigens: Wer einen Launched Infinity-Coaster von Gerstlauer in Deutschland erleben möchte, sollte Karacho im Erlebnispark Tripsdrill besuchen. Sie ist zwar nicht ganz so hoch (30 Meter) und nicht so lang (700 Meter) wie „Junker“, bietet euch allerdings eine ähnlich starke Beschleunigung.

KÄRNAN rückt näher: Terminplan für Testfahrten, TÜV-Abnahme und Eröffnungsdatum der neuen Hansa-Park-Achterbahn

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Der Countdown für die mit Spannung erwartete neue Achterbahn im Hansa-Park läuft: Nachdem kürzlich Schienenschluss gefeiert wurde und damit die Strecke von KÄRNAN komplett ist, geht es nun in großen Schritten Richtung Eröffnung der Neuheit. Welche Schritte wann zu erwarten sind gibt der Hansa-Park nun bekannt.

Die ersten Testfahrten von KÄRNAN sollen demnach in der Woche vom 8. bis 14. Juni 2015 stattfinden. Wer in dieser Zeit den Hansa-Park besucht kann die neue Achterbahn mit etwas Glück erstmals in Aktion sehen. Bis zur ersten eigenen Fahrt wird es allerdings noch etwas dauern.

Zuerst kommt der TÜV Süd in den Hansa-Park, um KÄRNAN zu prüfen. In diesem Rahmen werden dann auch die Alters- und Größenvorgaben für Fahrgäste festgelegt. Wie der Hansa-Park bekanntgibt, wurde der TÜV Süd für die Woche vom 15. bis 21. Juni bestellt.

KÄRNAN Herzelement - Hansa-Park

Das “Herz von KÄRNAN” – eine gut 60 Meter hohe Fahrfigur. (Foto: Dirk Möller)

Nach der Prüfung durch den TÜV Süd kann das geschehen, worauf wir alle warten: Das Eröffnungsdatum von KÄRNAN kann bekanntgegeben werden. Der Hansa-Park teilt mit, dass die Bekanntgabe auf jeden Fall noch im Juni passieren wird. Dann wissen wir mit Sicherheit, wann die neue Achterbahn eröffnet.

Was erwartet uns mit der neuen Achterbahn KÄRNAN überhaupt?

Wer die letzten Monate, ja sogar das letzte Jahr verschlafen und nichts von KÄRNAN mitbekommen hat: Uns erwartet damit die mit höchste und schnellste Achterbahn in Deutschland. Mit einer maximalen Schienenhöhe von 73 Metern und einer Höchstgeschwindigkeit von 127 km/h wird der “Schwur des KÄRNAN”, so sein vollständiger Name, zudem einer der drei höchsten Hypercoaster in Europa.

KÄRNAN Streckenlayout - neue Achterbahn im Hansa-Park

Die komplette Strecke von KÄRNAN – über 1,2 Kilometer lang. (Foto: Hansa-Park)

Die Auffahrt erfolgt senkrecht im gewaltigen 79 Meter hohen Turm, der einem wirklich existierenden Turm in Helsingborg, Schweden nachempfunden ist. Auch die Abfahrt erfolgt im 90 Grad-Winkel – ebenfalls im Inneren des Turms, um dann mit voller Geschwindigkeit ins Freie zu rauschen. Neben dem gewaltigen Turm sticht ein gut 60 Meter hohes Fahrelement in Form eines Herzens ins Auge – dieses wurde erst Mitte Mai fertiggestellt.

Nun gilt es nur noch ein bisschen zu warten, bis der Hansa-Park im Laufe des Monats den Eröffnungstermin von KÄRNAN bekanntgibt.

Fan baut “Mako” nach und präsentiert beeindruckendes OnRide-Video der neuen Achterbahn in SeaWorld Orlando

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“Mako” wurde erst vor wenigen Tagen enthüllt – ein neuer Hypercoaster für SeaWorld Orlando. Die höchste, schnellste und längste Achterbahn in Orlando, um genau zu sein. Ein Fan hat die Details aus der Ankündigung, Konzeptgrafiken und eine Videovorschau nun in eine beeindruckende 3D-Animation umgesetzt.

SeaWorld selbst veröffentlichte im Rahmen der Enthüllung zwar bereits ein computeranimiertes OnRide-Video, doch die Kreation des Fans stellt dieses deutlich in den Schatten. Viel detaillierter wurde die Umgebung gestaltet, mit viel Aufwand wurden die bereits bekannten Thematisierungselemente berücksichtigt. Außerdem verleihen Soundeffekte während der virtuellen Fahrt ein Gefühl der bis zu 117 Stundenkilometer, die “Mako” erreicht. Das offizielle Video hingegen war stumm.

Wir wünschen deshalb viel Spaß mit diesem beeindruckenden OnRide-Video von “Mako” – ab 2017 wird die Achterbahn dann auch real zu erleben sein.

Dino-Freizeitpark „Jurassic World“ lädt ab 11. Juni 2015 in die Kinos ein – Gewinnspiel zum Filmstart

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John Hammond hatte einst den Traum, 22 Jahre nach den Ereignissen in „Jurassic Park“ ist es nun so weit: Isla Nublar ist ein florierender Dinosaurier-Freizeitpark, der jedes Jahr mehrere Millionen Besucher anlockt. Doch dem Vergnügungspark mangelt es an Attraktionen – die Besucher haben sich an den Riesenechsen inzwischen sattgesehen. Deshalb arbeiten die Forscher an Kreuzungen, wie es sie niemals in der Natur gab – so wurde der riesige Indominus Rex erschaffen. Doch erst als die tödlichen Konsequenzen dieser Versuche unübersehbar werden, nimmt man Warnungen ernst…

So viel zur Story von „Jurassic World“, dem nunmehr vierten „Jurassic Park“-Film. Die Franchise hat allein in Deutschland bisher 18 Millionen Kinobesucher begeistert. An diesen Erfolg will der neue Film anknüpfen. Colin Trevorrow führt bei dem imposanten Action-Abenteuer, dessen Figuren von Michael Crichton geschaffen wurden, Regie. Das Drehbuch verfassten Rick Jaffa & Amanda Silver sowie Trevorrow & Derek Connolly, die Geschichte selbst wurde verfasst von Rick Jaffa & Amanda Silver. Frank Marshall und Pat Crowley vervollständigen das Produzenten Team. Steven Spielberg war neben Thomas Tull ausführender Produzent.

Am 11. Juni 2015 ist es nun so weit und das Abenteuer „Jurassic World“ kann in 3D in den deutschen Kinos erlebt werden. Wir freuen uns besonders auf den Film, denn einige Szenen wurden im real existierenden, verlassenen Freizeitpark Six Flags New Orleans gedreht (wir berichteten).

Diese Vorfreude teilen wir mit euch und verlosen drei Fan-Pakete zu „Jurassic World“.

Jurassic World Fan-Paket

„Jurassic World“ Merchandise gewinnen

Bis zum 11. Juni 2015 habt ihr die Möglichkeit, bei uns Fan-Pakete zu „Jurassic World“ mit Fanartikeln zu gewinnen. Darauf dürfen sich die drei Gewinner freuen:

  • „Jurassic World“-Poster
  • „Jurassic World“-Cap
  • Rapoo A200 Bluetooth Mini-Lautsprecher

Auf den ersten Blick beeindruckt der A200 Bluetooth Mini Lautsprecher mit einem unverwechselbaren Design. Aber man sollte diesen eleganten Lautsprecher nicht unterschätzen: Der A200 ist ein kompakter, stabiler und besonders widerstandsfähiger Outdoor-Lautsprecher, der dank der speziellen Konstruktion und der Silikonummantelung vor Stößen, Spritzwasser und Staub geschützt ist. Er bietet drahtlosen Bluetooth-4.1-Musikgenuss, der aufgrund des leistungsstarken Oszillators und Verstärkersystems mit einem satten Bass überzeugt. Mit der praktischen Schlaufe lässt sich der A200 nahezu überall befestigen. Der A200 funktioniert mit bekannten AndroidTM- und iOS®-Smartphones sowie beinahe jedem bluetoothfähigen Gerät. Dank der Multipoint-Connection-Funktion lassen sich mehrere Bluetooth-Geräte gleichzeitig mit diesem Lautsprecher verbinden. Mit Rapoos neuester energiesparender Technologie in Kombination mit der Auto-off-Funktion ist ein Musikgenuss ohne Unterbrechungen von bis zu sechs Stunden gewährleistet.

So nehmt ihr am „Jurassic World“-Gewinnspiel teil

Schreibt uns bis 11. Juni 2015 – dem Kinostart von „Jurassic World“ – eine E-Mail mit dem Betreff „Jurassic World-Gewinnspiel“ an gewinnspiel@parkerlebnis.de. Gebt dabei bitte eure Adresse an, damit wir euch euren Preis im Falle eines Gewinns zuschicken können. Eure Daten werden selbstverständlich nur zur Abwicklung des Gewinnspiels verwendet.

Wir wünschen euch viel Glück!

Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Es werden drei Gewinnpakete bestehend aus jeweils einem „Jurassic World“-Poster, einer „Jurassic World“-Cap und einem Rapoo A200 Bluetooth Mini-Lautsprecher verlost. Gehen mehr Teilnahmen ein, als Preise vorhanden sind, entscheidet das Los. Teilnahmeschluss ist der 11. Juni 2015, 23:59 Uhr. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Versand der Gewinne erfolgt durch die S&L Medianetworx GmbH, welcher Parkerlebnis zu diesem Zweck die Kontaktdaten der drei Gewinner übermittelt. Für Transportschäden wird nicht gehaftet. Die Gewinner dürfen namentlich auf Parkerlebnis.de und seinen betreuten Social Media-Kanälen genannt werden. Die Gewinner werden per E-Mail von Parkerlebnis bis 12. Juni 2015 benachrichtigt. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt bis Sonntag, den 14. Juni 2015 in diesem Gewinnbeitrag auf www.parkerlebnis.de. Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Heide Park – Scream in der Saison 2015 wieder in Betrieb

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Das Warten hat ein Ende: Scream im Heide Park Resort lädt wieder zum Fall aus 71 Metern ein! Seit dem Saisonstart 2015 war die Attraktion außer Betrieb.

Da auf ein entscheidendes Ersatzteil gewartet werden musste, konnte der Freifallturm in der Saison 2015 bisher nicht in Betrieb genommen werden. Nun darf allerdings aufgeatmet werden, denn Scream fährt wieder.

Am Nachmittag des 2. Juni konnten Besucher die ersten Fahrten des Gyro-Drop-Tower im Heide Park in der Saison 2015 erleben.

103 Meter Höhe, freier Fall aus 71 Metern und eine Geschwindigkeit von fast 100 km/h machen Scream für viele Parkbesucher nicht nur zu einer gewaltigen Mutprobe, sondern auch zu einer der Hauptattraktionen des Freizeitparks. Umso schlimmer war es für den Heide Park, dass er ohne Scream in die Saison starten musste.

Wir drücken dem Heide Park die Daumen, dass der Freifallturm nun zuverlässig betrieben werden kann.

Vielen Dank an unsere Leserin Ramona für das Statusupdate direkt aus dem Heide Park!

Zwei Züge kollidiert: Schwerer Unfall bei Achterbahn “The Smiler” in Alton Towers

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In dem Freizeitpark Alton Towers in England ereignete sich am Nachmittag des 2. Juni 2015 ein Unfall auf der Achterbahn “The Smiler”. Zwei Züge der Achterbahn kollidierten. Einer der Züge war mit 16 Fahrgästen voll besetzt, der andere Zug war leer. Alle Fahrgäste wurden verletzt, vier davon davon schwer.

Merlin Entertainments, Betreiber von Alton Towers, bestätigte den Unfall, machte allerdings bisher keine Angabe zum Hergang.

Augenzeugen berichten Britischen Medien gegenüber, dass die Achterbahn vor dem Unfall bereits eine Störung aufwies. Deshalb soll ein Zug ohne Fahrgäste für eine Testfahrt auf die Strecke gegangen sein, blieb jedoch anscheinend liegen. So soll es zur Kollision mit dem nächsten bemannten Zug gekommen sein.

Normalerweise verfügen alle Achterbahnen über eine Reihe von Sensoren und Blockierzonen, um derartige Vorfälle zu verhindern. Warum das automatische Sicherheitssystem bei “The Smiler” anscheinend nicht eingriff, werden Untersuchungen zeigen müssen.

“The Smiler” wurde 2013 als weltweit erste Achterbahn mit 14 Überschlägen eröffnet. Hersteller der Achterbahn ist Gerstlauer aus Deutschland.

Sobald es nähere und gesicherte Informationen zur Unfallursache und dem Hergang gibt werden wir darüber berichten.

Alton Towers gab bekannt, aufgrund des Vorfalls den Park am morgigen Mittwoch, den 3. Juni, nicht zu öffnen. Wer bereits Ticket gekauft hat, erhält wahlweise sein Geld zurück oder kann seine Eintrittskarten auf einen anderen Besuchstag datieren lassen.

Belantis eröffnet “Cobra des Amun Ra” offiziell am 4. Juli 2015

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Der Freizeitpark Belantis in Leipzig hat heute im Rahmen einer Presseveranstaltung das offizielle Eröffnungsdatum für seine neue Achterbahn bekanntgegeben. Die “Cobra des Amun Ra” wird am Samstag, den 4. Juli 2015 eröffnet. Dabei handelt es sich um eine Familienachterbahn, die bereits Kinder ab 4 Jahren und einer Körpergröße von 1 Meter nutzen können.

Die neue Achterbahn erreicht auf der 360 Meter langen Strecke eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die “Cobra des Amun Ra” wird vom renommierten deutschen Achterbahnhersteller Gerstlauer gebaut, der auch bereits für die Überschlag-Achterbahn Huracan in Belantis verantwortlich zeichnet. Die neue Achterbahn erreicht an ihrem höchsten Punkt eine Schienenhöhe von 16 Metern.

Aktuell befindet sich die Neuheit in Belantis noch im Bau. Belantis lies Ende letzten Jahres darüber abstimmen, welche neue Attraktion entstehen soll – die Achterbahn setzte sich gegen ein Riesenrad und eine Wildwasserbahn durch.

Belantis Achterbahn 2015 Baustelle

Schnappschuss von der Baustelle der neuen Achterbahn “Cobra des Amun Ra”. (Foto: Belantis)

Mit einer Summe von 3 Millionen Euro stellt das Projekt “Cobra des Amun Ra” eine der größten Einzelinvestitionen in der Geschichte von Belantis dar. Besonderer Wert wird auf die Gestaltung der Attraktion gelegt. Eindrücke von der geplanten Thematisierung des Wartebereichs sowie das Zug-Design haben wir euch bereits hier präsentiert.


Gewinne 4×2 Eintrittskarten für das Freizeitland Geiselwind beim Freikarten-Freitag KW23/2015

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Jede Woche Freikarten für Freizeitparks gewinnen – das ist der Freikarten-Freitag 2015 bei Parkerlebnis! Start der Verlosungen ist immer freitags, die Teilnahme eine Woche lang möglich. Dieses Mal verlosen wir vier mal zwei Eintrittskarten für das Freizeitland Geiselwind, direkt an der A 3 zwischen Würzburg und Nürnberg.

Der Freizeitpark liegt im Herzen von Bayern. Auf einer Fläche von 400.000 m² erwarten euch Attraktionen für die ganze Familie, unter anderem die einzige Überschlag-Achterbahn mit kompletter Vorwärts- und Rückwärtsfahrt in Deutschland – den Boomerang: bis zu 75 km/h schnell, 38 Meter hoch und mit zwei Überkopf-Elementen. Einen kleinen Vorgeschmack darauf erhaltet ihr in unserem Video:

Als weitere Highlights erwarten euch eine Wildwasserbahn, eine Free FallTower-ähnliche Vertikalfahrt, mehrere Rundfahrgeschäfte und zahlreiche teils begehbare Tiergehege.

Neuheiten 2015 im Freizeitland Geiselwind

In der Saison 2015 erwartet euch im Freizeitland Geiselwind mit „Cobra – Lost Kingdom Coaster“ eine neue Achterbahn, die sich auf engstem Raum durch Kurven und einen Looping schlängelt. Neben der reinen Fahrt trägt auch die Thematisierung zum Erlebnis der Looping-Achterbahn bei. So erwarten euch auch Wasser- und Nebeleffekte sowie passende Sounds und Geräusche. Die „Cobra“ wird bis 13. September 2015 in dem Freizeitpark zu erleben sein.

Looping-Achterbahn Cobra im Freizeitland Geiselwind

Die Looping-Achterbahn Cobra ist als Neuheit 2015 im Freizeitland Geiselwind zu finden. (Foto: Agtsch)

Ebenfalls neu in diesem Jahr sind der 4D-Film „Dino-Safari“ sowie die Show „Mystery Night”.

Wie gewinne ich die Freizeitland Geiselwind-Freikarten?

Wir verlosen über unser Magazin, unsere Facebook-Seite, unseren Twitter-Kanal und unseren Instagram-Account vier Gewinnpakete, bestehend jeweils aus zwei Eintrittskarten für das Freizeitland Geiselwind. Ihr könnt über jede Plattform teilnehmen, also eure Gewinnchance vervierfachen. Unter allen Teilnahmen werden vier Gewinner ausgelost, die jeweils zwei Tickets erhalten.

  • Teilnahme über das Magazin: Hinterlasst unter diesem Beitrag einen Kommentar und verratet uns darin, warum ausgerechnet ihr gewinnen solltet. Gebt dabei unbedingt eine gültige E-Mail-Adresse an, damit wir euch im Falle eines Gewinns benachrichtigen können!
  • Teilnahme über Facebook: Hinterlasst auf unserer Seite bei diesem Gewinnbeitrag auf Facebook (Klick!) einen Kommentar. Ein einfaches “Ich möchte gewinnen!” reicht schon aus.
  • Teilnahme über Twitter: Folgt unserem Account @Parkerlebnis und retweetet diesen Tweet (Klick!). Euer Account darf nicht geschützt sein, damit wir euren Retweet sehen können.
  • Teilnahme über Instagram: Folgt unserem Account Parkerlebnis und hinterlasst bei diesem Gewinnbeitrag auf Instagram (Klick!) einen Kommentar und verratet uns darin, mit wem ihr das Freizeitland Geiselwind besuchen möchtet.

Alle Kommentare und Retweets, die bis einschließlich Donnerstag, den 11. Juni 2015 eingehen, nehmen an der Verlosung teil. Je Plattform (Magazin, Facebook, Twitter, Instagram) ist nur eine Teilnahme möglich. Erhöht eure Gewinnchance, indem ihr über jede Plattform teilnehmt und sagt euren Freunden Bescheid, auch teilzunehmen. So könnt ihr gemeinsam eure Gewinnchance steigern.

Wir wünschen euch viel Glück – und schaut regelmäßig für unseren Freikarten-Freitag vorbei!

Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Es werden vier Gewinnpakete bestehend aus jeweils zwei Eintrittskarten für das Freizeitland Geiselwind in Geiselwind verlost. Gehen mehr Teilnahmen ein, als Preise vorhanden sind, entscheidet das Los. Teilnahmeschluss ist der 11. Juni 2015, 23:59 Uhr. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Es erfolgt keine Weitergabe von Kontaktdaten. Versandkosten werden innerhalb des europäischen Festlandes übernommen. Für Transportschäden wird nicht gehaftet. Die Gewinner dürfen namentlich auf Parkerlebnis.de und seinen betreuten Social Media-Kanälen genannt werden. Die Gewinner werden von Parkerlebnis.de je nach Plattform der Teilnahme (Magazin, Facebook, Twitter, Instagram) per E-Mail, Kommentar auf Facebook, Direktnachricht auf Instagram oder Antwort per Tweet benachrichtigt. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt bis Sonntag, den 14. Juni 2015 in diesem Gewinnbeitrag auf www.parkerlebnis.de. Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Freizeitland Geiselwind Logo

Herzlichen Dank an das Freizeitland Geiselwind für die freundliche Unterstützung bei unserem Freikarten-Freitag!

Brand im Fort Fun Abenteuerland – Westernkulisse im Wald zerstört

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Laut einem Bericht der lokalen Zeitung WAZ ist am heutigen Freitag die Westernkulisse des Fort Fun Abenteuerland durch einen Brand zerstört worden. Da der Brand nicht während einer Show stattfand, kamen keine Menschen zu Schaden.

Die kleine Westernstadt im Wald, welche zuletzt als Kulisse für das “Geheimnis der Silbermine” genutzt wurde, befand sich außerhalb des eigentlichen Parks, weshalb der Parkbetrieb während des Brandes nicht eingeschränkt werden musste. Die Brandursache ist noch ungeklärt.

Erst vor Kurzem berichteten wir von einem Defekt des Santa Fé Express

Update 21:03
Das Fort Fun hat den Brand nun offiziell auf der Facebook-Seite bestätigt. Außerdem teilte der Park mit, dass derzeit an einem alternativen Show-Programm gearbeitet wird.

„Zeit gemeinsam erleben“? Nicht als Blinder im Europa-Park – Ein Testbericht

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Kann beziehungsweise darf man als blinder Besucher einen Freizeitpark uneingeschränkt nutzen? Dieser Frage versuche ich gemeinsam mit Parkerlebnis nachzugehen und konnte im Rahmen meiner Recherche bereits im vergangenen Jahr sehr erfolgreich den Allgäu Skyline Park testen. Hier war es mir möglich, alle Attraktionen uneingeschränkt zu nutzen. Dass es jedoch auch anders geht, zeigt ein Test zweier blinder beziehungsweise sehbehinderter Achterbahnfans, welche vor einigen Wochen den Europa-Park in Rust testeten – oder sollte man lieber sagen: zu testen versuchten? Ein herzliches Dankeschön an die Beiden, deren Namen wir hier vorerst auf deren Wunsch nicht nennen möchten, für ihren Einsatz und ihren ausführlichen Bericht.

Bereits zu Beginn unserer Recherchen im vergangenen Jahr stellte sich heraus, dass der Europa-Park blinden Besuchern offiziell einen nur sehr eingeschränkten Zugang zu seinen Fahrattraktionen gestattet – hierzu aber im unserem Schlusswort mehr. Im Anschluss lest ihr im Testbericht, wie es blinden Besuchern im Europa-Park tatsächlich erging.

Der Europa-Park im Test oder: Spaß ist das, was du daraus machst!

Getreu dem Slogan eines populären Getränkes gestaltete sich unser Europa-Park-Besuch an einem Freitag im April 2015 im baden-württembergischen Rust. Aber ganz der Reihe nach.

Ich fahre bereits seit meiner Kindheit an äußerst gerne wilde Karussells und Achterbahnen. Die örtliche Kirmes mit ihren Fahrattraktionen war für mich zu Kindheits- und Jugendtagen stets ein Highlight, dem bereits mehrere Wochen zuvor entgegengefiebert wurde. Aber auch Besuchen in Vergnügungsparks war ich nicht abgeneigt.

Da ich von Geburt an jedoch an einer fortschreitenden Netzhauterkrankung erkrankt bin, die in den meisten Fällen zur völligen Erblindung führt, wechselte ich zur 7. Klasse auf ein Internat für Blinde und Sehbehinderte und machte dort mein Abitur. Hier lernte ich aber ebenfalls Gleichgesinnte kennen, denen keine Achterbahn zu hoch ist und kein Karussell zu viele Überschläge vollführt. Auch mittlerweile zehn Jahre nach Beenden meiner Schulzeit wollte ich mit einem guten Kumpel aus alten Schulzeiten mal wieder einen ordentlichen Achterbahntrip starten und es sollte nach einem tollen Besuch im Heide Park Resort vor gut zweieinhalb Jahren dieses Mal in den Europa-Park nach Rust gehen. Also alles planen und los ging es. Da der Park ja recht groß ist, hatten wir ursprünglich zwei Tage den Park besuchen wollen und somit eine Übernachtung in einem nahegelegenen Gästehaus gebucht.

Am Freitag Morgen machten wir uns also in aller Frühe auf den Weg nach Rust, um zwei adrenalingeladene Tage im Europa-Park zu verbringen. Bereits im Zug wurden die Achterbahnen analysiert und wir überlegten, mit welcher wir als erstes fahren sollten.

In Rust angekommen kauften wir uns eine Zweitageskarte für meinen Kumpel, der mich als blinden Parkbesucher begleiten sollte. (Er hat noch einen recht guten Sehrest, sodass seine Behinderung nicht so stark auffiel und er mich ebenfalls problemlos begleiten konnte.) Wenn man gesetzlich blind ist, darf man den Park kostenlos nutzen. Hierzu später mehr.

Dass Menschen mit Behinderungen in Vergnügungsparks die spektakuläreren Attraktionen aus Sicherheitsgründen nicht nutzen dürfen, habe ich bereits mehrfach mitbekommen. Kurz gesagt verbietet der TÜV meines Wissens den Parkbetreibern, Menschen die sich aus eigener Kraft nicht retten könnten, Attraktionen zu nutzen, bei denen die Evakuierung durch das Parkpersonal aufwändiger ist. Ich hatte besonders von Menschen mit einer Körperbehinderung oder Lernschwierigkeit von solchen Fällen gehört, mir grauste es aber immer davor, selbst einmal „an der Reihe“ zu sein. Ein ebenfalls erblindeter Arbeitskollege von mir sagte, dass er im Europa-Park keine Probleme gehabt hätte. Ich hatte bisher auch immer Glück gehabt… bisher.

Bereits bei der zweiten Achterbahn, die wir nutzen wollten – Eurosat – wurden wir beim Warten durch das Aufsichtspersonal sogleich darauf aufmerksam gemacht, dass blinden Besuchern die Mitfahrt in dieser Bahn nicht gestattet sei, sie für mich aber jetzt einmal eine Ausnahme machen würden. Es würde aber danach keine weiteren Diskussionen oder erneuten Fahrten für uns geben. Wir fuhren also und, natürlich, ist nichts passiert.

Bei den weiteren Achterbahnen gingen wir nun jedoch etwas vorsichtiger vor. Besonders Silver Star oder blue fire Megacoaster wollte ich unbedingt fahren. Bei Silver Star gelang uns dies auch problemlos und auch die weiteren Achterbahnen konnte ich einmal fahren. Bei der Letzten auf unserer Liste – blue fire Megacoaster – wurden wir jedoch aufgehalten. Da ich meinen Haltebügel ein wenig zu spät geschlossen habe, wurde das Personal auf uns aufmerksam. Sie vermuteten anscheinend, dass ich blind bin und als ich ihnen nicht sagen konnte, wie viele Finger sie mir vors Gesicht hielten, hieß es für mich aussteigen. Ich ließ meinen Kumpel natürlich alleine fahren.

Währenddessen diskutierte ich mit einem der beiden Männern des Sicherheitsdienstes. Er sagte mir, dass der TÜV in Baden-Württemberg dafür verantwortlich sei und wenn ich bereits mit den anderen Achterbahnen fahren konnte, das dortige Personal einen Fehler gemacht habe. Würde etwas passieren, dann wären sie die Gelackmeierten. Er stimmte mir aber auch zu, dass all die Attraktionen, die auch blinde Parkbesucher offiziell nutzen könnten, eher von der harmloseren Sorte seien. Daraufhin antwortete ich ihm, dass ich für eine gemütliche Bootsfahrt oder eine Fahrt in einem herkömmlichen Rundfahrgeschäft nicht extra anzureisen bräuchte. Ich muss aber dennoch sagen, dass er nicht unfreundlich wirkte und uns anbot durch eine Unterschrift des Parkchefs mich fahren zu lassen. Ich hätte sogar durch den Ausgang die Bahn betreten dürfen, sodass das vorherige Anstehen nicht umsonst gewesen wäre. Leider konnten wir den Parkchef auch auf Anfrage bei einem Stand der Parkinformation nicht erreichen. Die Dame sagte mir dort, dass blinde Besucher deshalb umsonst den Park besuchen könnten, da sie ja eh nichts fahren dürften. Ich solle doch froh sein, dass ich dennoch den Großteil der Achterbahnen fahren konnte.

Etwas aufgewühlt stellten wir uns daraufhin noch einmal an Silver Star an. Der Tag neigte sich bereits dem Ende entgegen und es sollte für heute unsere letzte Fahrt sein. Mir war aber bereits unwohl zumute und ich sprach meinen Kumpel, der ebenfalls enttäuscht war, darauf an. „Wir haben ja eine Zweitageskarte für den Park. Was ist, wenn ich von nun an so gut wie gar nichts mehr fahren kann, da das Personal auf uns aufmerksam geworden ist?“ Mein Kumpel gab sich große Mühe, mir dennoch einen zweiten Tag im Park schmackhaft zu machen. „Immerhin kennen wir doch jetzt die einzelnen Eingänge der Bahnen und könnten uns mit ein wenig Geschick in die Bahnen schmuggeln“, antwortete er mir. „Nun gut“, sagte ich und willigte ein.

Als wir den Tag mit einer erneuten Fahrt Silver Star abschließen wollten, änderte sich meine Meinung jedoch schlagartig. Wir saßen bereits in einem der Achterbahnzüge und warteten auf den Start der Bahn. Leider passierte jedoch wieder dasselbe mit den Haltebügeln. Ich war eine Sekunde zu spät dran. Egal, schnell den Bügel schließen und gut ist, dachte ich. Aber einer der Aufsichten bemerkte dies und ich sollte erneut sagen, wie viele Finger er mir zeigte. Das ging natürlich nicht. Der andere der beiden Aufsichtspersonen gab jedoch schon den Startbefehl und Silver Star fuhr an. Durch das „STOP!!!“ des Ersten stoppte der Zug jedoch abrupt und ich durfte wieder aussteigen. Bereits etwas geladen sagten wir ihm danach, dass das ja jetzt wohl nicht deren Ernst sein könnte und wir bereits schon einmal mitgefahren seien. Das sei egal und es sei nur zu meiner eigenen Sicherheit, dass ich nicht mitfahren dürfe. Im Gegensatz zum Mitarbeiter an blue fire Megacoaster war dieser auch eher unfreundlich gestimmt und ich war der Meinung, dass er von den Begriffen Selbstbestimmung und eigenverantwortlichem Handeln von Menschen mit Behinderungen noch nie etwas gehört hat. Aber warum sollte er auch, er hatte ja schließlich nur nach seinen Vorschriften gehandelt.

Nach diesem zweiten Rausschmiss sah auch mein Kumpel ein, dass ein zweiter Tag im Park wenig sinnvoll war. Wir gingen also zum Ausgang und wollten den Anteil des zweiten Tages zurückerstattet bekommen. Dies war auch problemlos möglich, wir hatten aber zuvor schon mit Diskussionen gerechnet. Geknickt gingen wir in unsere Unterkunft, verbrachten aber dennoch einen netten Abend in verschiedenen Ruster Gaststätten.

 
Fahrverbot! Nur zu unserem Besten?

Dieser prägnante Testbericht bestätigte uns genau das, was wir zu Beginn unserer Recherchen bereits durch einen Mailkontakt mit dem Besucherservice des Europa-Park in Erfahrung bringen konnten: Blinden Besuchern ist der Eintritt in den Park gestattet, die Nutzung der „interessantesten“, adrenalingeladensten Fahrgeschäfte jedoch, aus „Sicherheitsgründen“, untersagt. Der Technische Überwachungsverein (TÜV) hätte, laut einer E-Mail vom 1. Juni 2014 aus eben genannten Gründen die Mitfahrt in folgenden Fahrattraktionen untersagt: Alpenexpress, Atlantica Super Splash, Abenteuer Atlantis, blue fire Megacoaster, Euro-Mir, Eurosat, Fjord Rafting, Fluch der Kassandra, Geisterschloss, Matterhorn Blitz, Pegasus, Piraten in Batavia, Poseidon, Schweizer Bobbahn, Silver Star, Wildwasserbahn, Wodan.

Auf die Bitte, das „Fahrverbot“ für blinde Gäste doch etwas genauer zu begründen, erhielten wir in einer Antwortmail vom 2. Juni 2014 die Information, dass „der betroffene Besucher die Fähigkeit haben muss, sich selbst ohne fremde Hilfe und Einwirkung zu orientieren. Heißt, dass sich in dem Fall der behinderte Besucher ohne Hilfe, ohne das Personal und ohne die Unterstützung anderer Besucher vom Fahrgeschäft aus über den schmalen Steg, die Wendeltreppe nach unten bewegen müsste, um sich in Sicherheit zu bringen. Ein Fehltritt kann einen Fall von mehreren Metern bedeuten. Diese Sicherheitsrichtlinien werden uns von TÜV Süd vorgeschrieben und leider können und dürfen wir keine Ausnahme machen, so leid es uns tut.“

Der hier genannte Technische Überwachungsverein Süd, den wir bezüglich einer Stellungnahme zum „Problem“ der Fahrgeschäftsnutzung im Europa-Park angefragt haben, führte in einer E-Mail vom 28. Mai 2015 an, dass man bei der Entwicklung von differenzierteren Regelungen zur Nutzung von Fahrattraktionen durch Menschen mit Handikap (leider) noch ganz am Anfang stünde: „Die nationalen und internationalen Normen bieten hier keine Hilfestellung. Als Sachverständige können wir nur Aussagen treffen, die medizinisch abgesichert sind. Weiteren Klärungsbedarf gibt es bei Fragen der Rechtssicherheit und der Haftung. Die unterschiedliche Handhabung bei den verschiedenen Parks / Fahrgeschäften liegt daran, dass jedes Fahrgeschäft von uns und den Betreibern individuell beurteilt wird. Dabei berücksichtigen wir nicht nur den Normalbetrieb, sondern auch etwaige Evakuierungsfälle. […] Unser gemeinsames Ziel besteht darin, differenzierte Vorgaben und Regelungen zu entwickeln, die möglichst vielen Menschen – Menschen mit Behinderungen ebenso wie nicht behinderten Menschen – die Nutzung von Fahrgeschäften ermöglicht, ohne ihre Sicherheit und Gesundheit zu beeinträchtigen.“ Man bat daher um Verständnis, „dass in der momentanen Situation weiterhin pauschale Aussagen zur Nutzung bzw. zu Nutzungsbeschränkungen von Fahrgeschäften notwendig sind, um die Sicherheit und Gesundheit von Fahrgästen bei der Benutzung von Fahrgeschäften zu gewährleisten.“

Ferner wurde angeführt, dass man bereits, in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenvertretungen, an einer Regelung und einer Klärung bezüglich der rechtlichen und versicherungstechnischen Lage gearbeitet wird.

Diese Stellungnahmen sind nicht zufriedenstellend und werfen eine Menge Fragen auf:

Wenn der Europa-Park anführt, dass eine Evakuierung ihrer Fahrgeschäfte faktisch nicht unbedenklich sei, da ein Fehltritt auf der Wendeltreppe den betreffenden Gast gleich mehrere Meter nach unten stürzen ließe, stellt sich uns die Frage, wie so ein Evakuierungsweg überhaupt für Besucher, egal welchen Alters und mit welchem Handikap, freigegeben werden konnte? Auch sehenden, gerade vor allem jungen Besuchern, kann ein solcher „Fehltritt“ passieren. Wenn man von so einem „Risiko“ weiß, wieso beseitigt man dieses dann nicht, anstatt, wie es jetzt geschieht, lieber bestimmten Besuchergruppen den Zutritt zu verwehren.

Ferner greift hier auch das vom TÜV Süd angesprochene Prinzip, dass zunächst einmal eine Nicht-Mitfahrt aus medizinischer und rechtlicher Sicht begründet wurde: Aus medizinischer und rechtlicher Sicht ist ein blinder Mensch nämlich hilfsbedürftig (u. a. Merkzeichen für Blindheit, Hilfsbedürftigkeit und Begleitperson im sogenannten Schwerbehindertenausweis); daraus lässt sich aus ihrer Sicht natürlich folgern, dass er sich natürlich nicht ohne fremde Hilfe orientieren, geschweige denn ein Fahrgeschäft betreten und verlassen kann.

Da stellt sich uns jedoch die berechtigte Frage, was denn gegen eine Hilfe durch andere Gäste spräche? Wird automatisch davon ausgegangen, dass die angebotene Hilfe durch Gäste zum Beispiel eine Belastung für dieselben wäre, vom anwesenden Aufsichtspersonal ganz zu schweigen? Verweigert man somit Kindern und Jugendlichen, die beispielsweise zum ersten Mal eine Achterbahn nutzen, ebenfalls die Hilfe? Denn nicht immer sind die Eltern begeisterte Achterbahnfahrer und bleiben daher lieber draußen. Aber halt… das Kind/der Jugendliche kann ja sehen!

Der Testbericht untermalt diese Vermutung. Scheinbar muss, aufgrund des sehr hohen Besucherstroms an den beliebten Fahrgeschäften, der Ein- und Ausstieg schnellstmöglich erfolgen – wer den Bügel nicht rechtzeitig schließt, macht auf sich aufmerksam und wird scheinbar, einer Alkoholkontrolle gleich, einer „Sichtkontrolle“ unterzogen. Und sollte doch eine Mitfahrt gelingen, so wird diese gönnerhaft, mit Hinweis, dass es sich dieses mal nur um eine Ausnahme handele, einmalig zugelassen.

Wir wissen selber, was wir können und brauchen

Blinde Menschen werden durch dieses Pauschalfahrtverbot, vor allem aber durch das oben skizzierte Verhalten des Parks aufs tiefste gedemütigt und entmündigt – letzteres ist übrigens eine typisch deutsche Volkskrankheit: Ich sehe, also kann ich für dich besser entscheiden, was du kannst, was für dich machbar, sicher, lösbar etc. ist. Der Otto-Normal-Bürger verhält sich somit einem gehandikapten Menschen gegenüber leider oftmals, wie bei einem Kleinkind. Auch hier entscheiden die Großen, was den Kleinen zuzutrauen und zuzumuten ist.

Dieses Verhalten wird mit der Sicherheit begründet. Zu groß ist scheinbar die Angst, dass etwas passieren könnte und der Park somit bei eventuellen Unfällen haften müsste. Es wird an das Verständnis der blinden Parkbesucher appelliert, welches sie doch aufbringen sollten, schließlich ginge es hier um IHRE Sicherheit und Gesundheit. Schön zu wissen, wie sehr andere um unsere Gesundheit und Sicherheit bemüht und besorgt sind, aber letzten Endes sind wir es, die entscheiden, was wir uns zutrauen, was wir in der Lage sind zu leisten und ob, wo und wann wir uns wie sicher fühlen und Hilfe benötigen oder nicht. Genauso sollte es jedem freigestellt sein, wem er wann seine Hilfe anbietet. Mit „freigestellt“ meinen wir jedoch nicht, dass man sie von Anfang an verwehrt. Denn dies erscheint irgendwie als Farce. Jemand möchte dem anderen quasi verbieten, einem anderen Hilfe anzubieten – wo bitteschön gibt es denn sowas?

Schlussbemerkung zum Test „Blind im Europa-Park“

Abschließend bleibt wirklich nur zu hoffen, dass es zukünftig weitere, mutige blinde Parkbesucher geben wird, die ihr Recht im Sinne einer gleichberechtigten Behandlung und Teilhabe am öffentlichen Leben im Europa-Park einfordern werden und, dass der TÜV, gemeinsam mit den diversen Interessensvertretungen, baldigst eine adäquate, vor allem akzeptable Lösung dieses Problems findet. Denn dass ein Mensch, der „nur“ nicht sehen kann, jedoch noch Herr all seiner geistigen Fähigkeiten ist, den zweitgrößten Freizeitpark Europas quasi nicht nutzen darf, ist mehr als nur peinlich!

Ein Artikel von Christian Ohrens, freier Journalist und blinder Web- und Videoblogger aus Hamburg. Weiter Informationen zu Christian erhaltet ihr auf seiner Homepage und auf seinem YouTube-Kanal.

Baron 1898 vorab erleben: Efteling und Parkerlebnis verlosen exklusive Testfahrten!

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Baron 1898 ist der erste Dive Coaster der Niederlande – und ihr könnt die neue Achterbahn im Freizeitpark Efteling mit etwas Glück vor allen anderen erleben. Am 30. Juni 2015, einen Tag vor der offiziellen Eröffnung der Neuheit, finden exklusive Testfahrten statt – und wir verlosen gemeinsam mit Efteling zwei Plätze für euch.

Der Dive Coaster Baron 1898 entführt in die bewegende Bergwerkwelt des späten 19. Jahrhunderts. Als Inspiration diente unter anderem die Zeche Zollverein in Essen, denn rund um die neue Achterbahn soll eine authentische Kulisse mit original Bergbau-Schätzen aus den Niederlanden, Belgien und Deutschland entstehen.

Besucher betreten den Baron 1898 durch ein Eingangsportal im Stil des 19. Jahrhunderts. Anschließend steigen die Fahrgäste in den Zug und werden auf einen knapp 30 Meter hohen Förderturm gezogen. Von hier aus beginnt die Fahrt in das Bergwerk mit einem 37,5 Meter tiefen Sturz in den Minenschacht. Mit 90 Stundenkilometern geht es anschließend in einen Immelmann (einen halben Looping mit halbem Überschlag), einen Zero-g-Roll (einen Korkenzieher, in dem der Körper für kurze Zeit schwerelos ist) und eine schnelle Spirale.

Baron 1898 Luftbild

Einen Tag VOR der offiziellen Eröffnung des Barons und bevor die Achterbahn den regulären Freizeitparkbesuchern offen steht, dürfen ausgewählte „Testrider“ am 30. Juni bereits an einer Fahrt in dem Bergwerkszug teilnehmen. Selbstverständlich dürfen die Gewinner am 30. Juni auch die anderen Attraktionen des Freizeitparks ausprobieren. Voraussetzung für die Teilnahme an der Vorabfahrt: Teilnehmer müssen mindestens 1,40 Meter groß sein.

Wie gewinne ich eine Testfahrt mit Baron 1898?

Ihr habt die Möglichkeit, einen von zwei Plätzen bei den exklusiven Testfahrten zu gewinnen, indem ihr uns eine E-Mail mit dem Betreff “Baron 1898″ an gewinnspiel@parkerlebnis.de schreibt. Unter allen Einsendungen werden zwei Gewinner ausgelost. Der Einsendeschluss ist Mittwoch, der 17. Juni Juni 2015; die Gewinner werden bis 19. Juni benachrichtigt und in diesem Beitrag bekanntgegeben.
Bitte beachtet: Hierbei handelt es sich um eine einmalige Gelegenheit. Bitte nehmt nur teil, wenn ihr am 30. Juni 2015 sowohl Zeit als auch die Möglichkeit habt, selbstständig zum Freizeitpark Efteling in den Niederlanden zu kommen. Es wäre sehr schade, wenn der Gewinn verfallen würde und einem anderen Achterbahnfan dadurch die Möglichkeit entgeht.

Die Gewinner erhalten kostenlos Eintritt für Efteling am 30. Juni, dürfen an der Testfahrt teilnehmen und natürlich den restlichen Tag auch kostenlos im Freizeitpark verbringen.

Zusätzliche Teilnahmemöglichkeit für Mitglieder des Parkerlebnis-Forums:
Als Mitglied in unserem Forum habt ihr eine weitere Möglichkeit, an eine der begehrten Testfahrten mit dem Baron 1898 zu kommen. Wir vergeben in unserer Community weitere zwei Plätze. Alle Informationen dazu erhaltet ihr in diesem Thread.

Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Zwei Teilnehmer haben die Chance, freien Eintritt in den Freizeitpark Efteling am 30. Juni 2015 inkl. Teilnahme an einer exklusiven Testfahrt mit der neuen Achterbahn “Baron 1898″ zu gewinnen. Gehen mehr Teilnahmen ein, als Preise vorhanden sind, entscheidet das Los. Teilnahmeschluss ist der 17. Juni 2015, 23:59 Uhr. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Die Gewinner dürfen namentlich auf Parkerlebnis.de und seinen betreuten Social Media-Kanälen genannt werden. Die Gewinner werden von Parkerlebnis.de per E-Mail benachrichtigt. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt bis 19. Juni 2015 in diesem Gewinnbeitrag auf www.parkerlebnis.de. Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Break the Rules: Movie Park Germany als Blinder alleine besuchen – Ein Testbericht

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Kann man als Blinder, ohne sehende (Dauer-)Begleitung einen Freizeitpark und die sich in ihm befindenden Fahrgeschäfte nutzen? Dieser Frage versuche ich seit letztem Jahr gemeinsam mit Parkerlebnis nachzugehen. Bereits der Allgäu Skyline Park bekam von uns das Prädikat „Sehr gut!“, was die Nutzung durch blinde Besucher anbelangt; der Europa-Park ist leider, wie in unserem letzten Testbericht zu lesen ist, komplett durchgefallen.

Da wir uns einen möglichst umfassenden Überblick über die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit deutscher Freizeitparks verschaffen wollen, testeten wir am 5. Juni 2015 den Movie Park Germany in Bottrop. Frei nach dem Titel einer der dortigen Shows, gestalteten wir unseren Testlauf: BREAK THE RULES! Denn eigentlich, so das Ergebnis unserer Vorabrecherchen aus dem vergangenen Jahr, dürfen blinde Menschen zwar ohne Begleitung den Park betreten, jedoch dann keine der dortigen Fahrgeschäfte nutzen. Blinde Besucher bräuchten eine sehende Begleitung, die ihnen im Falle einer Evakuierung behilflich ist. Dies erscheint unlogisch: Kinder dürfen ohne Begleitung fahren, ein (blinder) Erwachsener nicht? Ob diese Regelungen im Livebetrieb auch wirklich so umgesetzt werden, galt es zu testen.

Anreise zum Movie Park Germany mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln gestaltet sich sehr einfach: Ab Essen Hauptbahnhof entweder mit dem Zug bis zum Bahnhof Feldhausen, von dort sind es noch 10 Minuten Fußweg oder man nimmt, ebenfalls ab Essen, den Schnellbus SB16, welcher einen quasi direkt vor die Haustür fährt. Wer den Schnellbus nimmt, sollte jedoch vorher nachfragen, ob die Stationen angesagt werden. Da noch zum Teil alte Fahrzeuge auf den Schnellbuslinien verkehren, sind nicht immer Vorrichtungen für automatische Stationsansagen installiert, dies soll sich jedoch laut der Aussage eines Busfahrers im September mit der Einführung neuer Fahrzeuge ändern.

Einlass als Blinder in den Movie Park Germany

Der Einlass in den Park gestaltete sich als vollkommen unkompliziert. Blinde Besucher erhalten freien Eintritt, eine Begleitung würde nur den halben Eintrittspreis zahlen. Ich war, wie auch schon im Fall des Skyline-Park-Tests, offiziell alleine, ohne Begleitung unterwegs. Parkerlebnis-Chefredakteur Thomas Frank folgte, quasi inkognito, um die Reaktionen des Personals und der anderen Besucher besser beobachten zu können.

An der Kasse wurde mir, nach kurzer Kontrolle meines Schwerbehindertenausweises, meine Eintrittskarte ausgehändigt. Um den Park jedoch endgültig zu betreten, muss man eine elektronische Ticketkontrolle nebst Drehkreuz passieren. Das Ticket wird dabei unter einem Scanner gehalten und das Drehkreuz wird entriegelt. Hier war mir das Personal sehr zuvorkommend behilflich. Es gab, weder an der Kasse noch hier beim Einlass, Rückfragen bezüglich einer eventuellen Begleitung.

Orientierung als Blinder im Movie Park Germany

Die Orientierung im Movie Park gestaltete sich als angenehm. Es gibt verschiedene Anhaltspunkte, die ein blinder Parkbesucher zur Orientierung nutzen kann. Ob nun mit Hilfe des dortigen Straßensystems und den Bordsteinen (Vorsicht, es gibt einige wenige Filmrequisiten in Form von alten Autos, die auf der Straße stehen, die man sich aber unbedingt mal anschauen sollte), oder die stetige Präsenz von Musik, welche durch über den Park verteilte Lautsprecher zu hören ist und sich quasi wie ein roter (Leit-)Faden durch den Park zieht. Nicht zu vergessen die vielen Parkbesucher an diesem Tag, die beim Auffinden der einzelnen Attraktionen sehr behilflich waren. Und wenn man einmal den Eingang zum nächsten Fahrgeschäft gefunden hat, wird man eh durch die Queue-Lines bis zum Einstieg geleitet und kann sich am wartenden Vordermann orientieren.

Einsteigen… und los! Die einzelnen Fahrattraktionen im Test

    Van Helsing's Factory im Movie Park Germany
  • Van Helsing’s Factory: Indoor-Achterbahn/Themenfahrt
    Da aufgrund des sonnigen Wetters (30°C Höchsttemperatur) der Park mehr als gut besucht war, hieß es hier, wie auch an einigen anderen Attraktionen, anstehen und warten. Nach gut 45-minütiger Wartezeit, die (für Sehende mit Lichteffekten), mit atmosphärischer Musik und einem zur Themenfahrt passenden, gesprochenen Text untermalt wurde, war ich an der Reihe. Das Personal war mir beim Ein- und Ausstieg sowie beim Wiederauffinden meiner zurückgelassenen Sachen (Blindenstock und Rucksack) behilflich und geleitete mich zudem am Ende der Fahrt noch zum Ausgang.
  • Crazy Surfer im Movie Park Germany
  • Crazy Surfer: Disco Coaster, große, auf einer Wellenschiene rotierende Scheibe, bei der der Fahrgast mit dem Gesicht nach außen sitzt und von einem Bügel im Rücken gehalten wird
    Ein wenig Abkühlung durch Fahrtwind versprach diese Attraktion. Nach kurzer Wartezeit wurde ich auch hier vom Aufsichtspersonal eingelassen und zu einem freien Platz begleitet. Am Ende der Fahrt geleitete mich der Mann zum Ausgang und erklärte mir den Weg zu meiner nächsten Station.
  • The High Fall - Free Fall Tower im Movie Park germany
  • The High Fall: Free-Fall-Tower
    Hoch hinaus sollte es mit dem nächsten Fahrgeschäft gehen. Am Einlass angekommen, wurde ich von der Aufsicht nach einer vorhandenen Begleitung gefragt. Jedoch war dies keine Voraussetzung, um den Tower betreten und nutzen zu dürfen, es diente lediglich, um festzustellen, ob ich Hilfe vom Personal benötige. Beim Ein- und Ausstieg sowie beim Verlassen des Fahrgeschäfts wurde mir völlig unkompliziert geholfen – so, wie man es sich wünscht.
  • MP Xpress im Movie Park Germany
  • MP Xpress: Suspended Looping-Coaster, Hängeachterbahn mit Looping
    Nachdem im Jahr 2006 der „Cop Car Chase“ geschlossen und abgebaut wurde, ist der MP Xpress die einzige noch verbliebene Looping-Achterbahn des Parks und zählt somit auch zu den Hauptattraktionen. Nach wieder etwas längerer Wartezeit stand ich vor der Schranke, welche in Kürze den Weg zum Wagen freigeben sollte. Als die Schranken geöffnet wurden, war zu diesem Zeitpunkt niemand vom Aufsichtspersonal zur Stelle. Doch der geübte, blinde, Achterbahnfahrer weiß natürlich: Wenn die Schranke sich öffnet, geradeaus durch, bis zum Wagen, einsteigen und Bügel schließen! Wo und wie ich Rucksack und Stock verstauen konnte, erfragte ich bei einem der hinter mir stehenden Besucher beziehungsweise übergab den Blindenstock später dem „Bügelkontrolleur“, der mir nach Fahrtende, gemeinsam mit einem anderen Gast, meine Sachen zurückgab und mich zum Ausgang brachte. Beim Verlassen hörte ich von hinten noch die Stimme eines ca. 8-jährigen Jungen: „Der ist ja blind! Cool, dass der sich das so traut!“
  • NYC Transformer im Movie Park Germany
  • NYC Transformer: Top Spin
    Bis hier hin lief alles zu unserer Zufriedenheit. Wir wussten natürlich, dass wir uns auf etwas brüchigem Eis bewegen, da ich ja eigentlich eine Begleitung hätte für die Fahrten mitbringen müssen. Die Aufsicht beim Top Spin nahm es (leider) auch recht genau mit dieser Regelung. Als ich nämlich an der Reihe war, wurde ich sogleich aufgehalten: In allen Parkachterbahnen sowie dem NYC Transformer bedürfe es einer sehenden Begleitung. Die Begründung war nicht nur der all zu gern genommene Sicherheitsaspekt und die (angeblichen) TÜV-Vorgaben, sondern auch, dass es beim NYC Transformer hohe Stufen gäbe! Eine klasse Begründung, über die ich doch etwas schmunzeln musste, denn „hohe Stufen“ gibt es überall, nicht nur im Movie Park. Ich ließ mich nicht beirren und meine Diskussion mit der Aufsicht erregte bei den sowohl bereits eingestiegenen als auch den hinter mir wartenden Fahrgästen Aufsehen. Ein anderer Besucher kam nach vorne und nahm mich kurzerhand unter seine Fittiche. Nach Fahrtende eilte die Aufsicht sogleich herbei, um mir mitzuteilen, er hätte noch einmal in den Parkregeln nachgeschlagen, ich bräuchte unbedingt eine Begleitung! Aber halt! Er hat im Regelwerk gelesen, während das Fahrgeschäft lief und er eigentlich hätte die Fahrt beaufsichtigen müssen? Diese Annahme wurde mir später auch bestätigt. Klarer Punktabzug für den Movie Park: Nicht nur wegen den Erfahrungen und wirklich unnötigen Diskussionen. Wenn ich öffentlich jemandem die Fahrt quasi verweigere, mich auf Regelungen zur Sicherheit beziehe, dann jedoch die Fahrt zum Teil nicht richtig beaufsichtige, spricht das nicht wirklich für die angeführte Sicherheit, egal für welche Fahrgastgruppe.
  • Ghost Chasers Achterbahn im Movie Park Germany
  • Ghost Chasers: Wilde Maus
    Auch bei der wilden Maus kam es zu kurzen Diskussionen, die aber bei weitem nicht so „wild“ abliefen. Zwar wurde ich auch hier auf eine fehlende Begleitung hingewiesen, auf eventuelle Evakuierungen etc., ich führte jedoch an, dass man einem Kind auch die Fahrt gestatten würde und dies ohne Begleitung, bei einem blinden Erwachsenen es jedoch leider zu so unnötigen Diskussionen kommen muss. Die Aufsicht, nun sehr verunsichert, lenkte ein: Wenn ich mir sicher bin, ich schaffe das, „dann bitte!“ Also Stock und Rucksack der Aufsicht übergeben und nichts wie los! Am Ende der rasanten Fahrt stand die Aufsicht schon bereit und begleitete mich, ohne weitere Diskussionen, zum Ausgang.
  • Splat-O-Sphere im Movie Park Germany
  • Splat-O-Sphere: Großkarussell
    Nach den actionreichen Fahrten und Diskussionen, wollte ich mir mal etwas ‚ruhigeres’ gönnen. Und ruhig wurde es in der Tat. Wie schon bei den Fahrten zu Beginn des Testlaufs, gab es auch bei diesem Fahrgeschäft keinerlei Probleme, weder beim Ein- und Ausstieg, noch beim Verlassen der Attraktion.
  • Mystery River im Movie Park Germany
  • Mystery River: Wildwasser-Rafting
    Schnell und unkompliziert verlief auch diese Fahrt, bei der ich zunächst einmal durch den Ausgang reingeschleust und in eine Gondel gesetzt wurde. Stock und Rucksack konnte ich mitnehmen. Trotz erschwerter Ein- und Ausstiegsbedingungen durch die sich drehende Plattform, erhielt ich vom Personal sehr engagiert Hilfe.
  • Bandit Holzachterbahn im Movie Park Germany
  • Bandit: Holzachterbahn
    Hier verhielt es sich beim Einstieg, wie bereits beim MP Xpress geschildert. Da beim Einstieg niemand vom Personal zur Stelle war, orientierte ich mich zunächst an den Wartenden vor mir. Als ich dann vor der Schranke stand und diese sich nach Halt des Wagens öffnete, brauchte ich wieder nur geradeaus zu laufen und in den direkt vor mir wartenden Wagen einzusteigen. Rucksack und Stock wurden bei der Bügelkontrolle abgenommen und mir nach Fahrtende zurückgegeben. Die Aufsicht war mir auch am Schluss beim Verlassen dieser Attraktion behilflich.

Fazit nach dem Test als Blinder im Movie Park Germany: Herzlichen Glückwunsch!

Müssten wir unser Testergebnis beziehungsweise die Zugänglichkeit des Movie Parks für blinde Achterbahnfans benoten, so hat es „nur“ für eine Zwei gereicht, was allerdings, bedenkt man die eigentlich zu beachtenden Vorgaben bei der Fahrgeschäftnutzung, ein mehr als nur gutes Testergebnis ist.

Mir war es, als blinder Parkbesucher ohne sehende Begleitung, möglich, alle von mir ausgewählten Fahrgeschäfte zu besuchen beziehungsweise zu fahren. Auch wenn bei zwei Attraktionen (MP Xpress und Bandit) niemand als „Einstiegshilfe“ zur Stelle war, werten wir dies nicht negativ. Denn wer es sich als Blinder zutraut, alleine einen Freizeitpark zu besuchen, sollte auch über gewisse Grundkenntnisse etwa über den Aufbau eines Achterbahnwagons oder das Schließen der Bügel mitbringen, um, so wie es ja auch von einigen Parkbetreibern gewünscht und auch vorgeschrieben wird, eben auch mal selbstständig ein- und aussteigen zu können. Nur dass eben diese Parkbetreiber diese Selbstständigkeit immer im Zusammenhang mit einer Begleitung sehen – hierzu aber gleich noch mehr.

Lediglich bei zwei Attraktionen kam es zu Diskussionen mit dem dortigen Aufsichtspersonal. Uns ist natürlich bewusst, dass in diesem Fall die Aufsicht durchaus im Recht war, nichts desto trotz begrüßen wir sehr die Unkompliziertheit, mit der alle anderen Mitarbeiter mir gegenübertraten. So wie ich manchmal auch anderen Blinden sage, es ist keine Schande, Hilfe in Anspruch zu nehmen – eher im Gegenteil -, gilt es im umgekehrten Fall für Parkbetreiber: Selbstständigkeit ist nämlich nichts, was nur vom Besucher ausgehen sollte. Die Hilfsbereitschaft des Personals und auch die Bereitschaft, sich neuen Situationen und Herausforderungen zu stellen, tragen dazu bei, dass ein solcher Test wie dieser gelingen konnte und nicht, wie im Falle des Europa-Park-Tests, zu einem frustrierten, vorzeitigen Abbruch des Besuchs führen muss.

Es gibt derzeit keine konkreten Vorgaben Seitens des TÜV, was die Sicherheitsbestimmungen eines Freizeitpark-Besuchs bei blinden Menschen anbelangt. Dies zeigten uns deutlich die sehr unterschiedlich ausgefallenen Reaktionen im Vergangenen Jahr auf eine kurze Umfrage, ob es einem Blinden im jeweiligen Park möglich sei, ohne Begleitung die Attraktionen zu nutzen. Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn der Movie Park nach diesem guten Testergebnis sein Sicherheitskonzept bezüglich blinder Parkbesucher noch einmal überdenken und überarbeiten würde.

Vor allem ist es uns sehr wichtig, dass die Mitarbeiter, die mir einen uneingeschränkten Zugang zum jeweiligen Fahrgeschäft gewährten, mit keinen negativen Konsequenzen zu rechnen brauchen! Denn genau diese Mitarbeiter haben mit der Nichtbeachtung ihrer Vorgaben für mich maßgebend zu einem Erlebnis, welches mir sonst in dieser Form verwehrt geblieben wäre, beigetragen. Nicht zuletzt haben sie dadurch auch ihrem Arbeitgeber zu dieser formellen guten Note verholfen, denn sie haben Courage bewiesen. Dies ist sehr löblich und nichts, das es – aus Sicht des Betreibers – zu „bestrafen“ gälte!

Ein Erfahrungsbericht von Christian Ohrens, freier Journalist und blinder Web- und Videoblogger aus Hamburg. Weiter Informationen zu Christian erhaltet ihr auf seiner Homepage und auf seinem YouTube-Kanal.

Gewinne 4×2 Eintrittskarten für Kernie’s Familienpark beim Freikarten-Freitag KW24/2015

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Jede Woche Freikarten für Freizeitparks gewinnen – das ist der Freikarten-Freitag 2015 bei Parkerlebnis! Start der Verlosungen ist immer freitags, die Teilnahme eine Woche lang möglich. Dieses Mal verlosen wir vier mal zwei Eintrittskarten für Kernie’s Familienpark im Wunderland Kalkar.

Als Herzstück des Hotel-, Business- und Freizeitkomplexes Wunderland Kalkar warten in Kernie’s Familienpark Spaß, Spannung und unbegrenzter Genuss für Jung und Alt.

Direkt am Rhein gelegen genießt hier jeder den Blick vom Riesenrad oder dem 58 Meter hohen Kettenkarussell „Vertical Swing“ auf die vielbefahrene blaue Wasserstraße. Anschließend geht es zur Kletterwand am Kühlturm, auf die Achterbahn oder in eines der bunt-verrückten Karussells. Noch nicht genug Action? Formel 1-Piloten machen die Fahrt ihres Lebens und können beim Kartfahren die Piste beherrschen. Wissbegierige erfahren allerhand Lehrreiches im Energiemuseum. Als Belohnung für Mut und Neugierde warten unbegrenzt Pommes, Eis und Erfrischungsgetränke. Ein Paradies, denn hier dürfen sich auch die Kleinsten so oft sie mögen selbst Nachschub holen.

Rund 40 Fahrgeschäfte sorgen dafür, dass sowohl die „ganz Kleinen“ (etwa ab drei Jahren) als auch die „etwas Älteren“ (bis rund zwölf Jahren) garantiert ihren Spaß haben werden. Zur Auswahl stehen zum Beispiel eine Achterbahn, eine Wildwasserbahn, Auto-Scooter und viele Karussells, aber auch eine Dschungellandschaft – ideal auch bei schlechtem Wetter – und ein Theater zum Mitmachen.

Kettenkarussell im Wunderland Kalkar Kühlturm

„Vertical Swing“ im Kühlturm des ursprünglich geplanten Kernkraftwerkes. (Foto: Wunderland Kalkar)

In Kernie’s Familienpark werden auch so manche Mama und mancher Papa gerne zusteigen, um sich ein wenig die Nerven kitzeln zu lassen. Es gibt zum Beispiel die Attraktion „Vertical Swing“ im Kühlturm des ursprünglich als Kernreaktor geplanten, aber nie dafür genutzten Geländes: 58 Meter geht es in die Höhe, von dort oben genießen die mutigen Insassen dann die herrliche Aussicht über den Rhein, entweder direkt in den Sitzen um den langen Mast kreisend oder in dem atemberaubenden Kettenkarussell, das einem schon beim bloßen Anblick den Schweiß in die Hände treibt. Eine Weltsensation, die es sonst nur noch in China und Finnland gibt.

Ein fast himmelhohes Vergnügen ist auch eine Schaukel namens „DiskO“ hoch auf einem Gebäudedach des Wunderlands. Die Gondel mit den 24 Sitzen wankt und schwingt und dreht sich dabei auch noch um die eigene Achse – nichts für schwache Nerven.

Wie gewinne ich die Freikarten für Kernie’s Familienpark?

Wir verlosen über unser Magazin, unsere Facebook-Seite, unseren Twitter-Kanal und unseren Instagram-Account vier Gewinnpakete, bestehend jeweils aus zwei Eintrittskarten für Kernie’s Familienpark. Ihr könnt über jede Plattform teilnehmen, also eure Gewinnchance vervierfachen. Unter allen Teilnahmen werden vier Gewinner ausgelost, die jeweils zwei Tickets erhalten.

  • Teilnahme über das Magazin: Hinterlasst unter diesem Beitrag einen Kommentar und verratet uns darin, warum ausgerechnet ihr gewinnen solltet. Gebt dabei unbedingt eine gültige E-Mail-Adresse an, damit wir euch im Falle eines Gewinns benachrichtigen können!
  • Teilnahme über Facebook: Hinterlasst auf unserer Seite bei diesem Gewinnbeitrag auf Facebook (Klick!) einen Kommentar. Ein einfaches “Ich möchte gewinnen!” reicht schon aus.
  • Teilnahme über Twitter: Folgt unserem Account @Parkerlebnis und retweetet diesen Tweet (Klick!). Euer Account darf nicht geschützt sein, damit wir euren Retweet sehen können.
  • Teilnahme über Instagram: Folgt unserem Account Parkerlebnis und hinterlasst bei diesem Gewinnbeitrag auf Instagram (Klick!) einen Kommentar. Ein einfaches “Ich möchte gewinnen” reicht schon aus und ihr seid im Lostopf.

Alle Kommentare und Retweets, die bis einschließlich Donnerstag, den 18. Juni 2015 eingehen, nehmen an der Verlosung teil. Je Plattform (Magazin, Facebook, Twitter, Instagram) ist nur eine Teilnahme möglich. Erhöht eure Gewinnchance, indem ihr über jede Plattform teilnehmt und sagt euren Freunden Bescheid, auch teilzunehmen. So könnt ihr gemeinsam eure Gewinnchance steigern.

Wir wünschen euch viel Glück – und schaut regelmäßig für unseren Freikarten-Freitag vorbei!

Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Es werden vier Gewinnpakete bestehend aus jeweils zwei Eintrittskarten für Kernie’s Familienpark im Wunderland Kalkar verlost. Gehen mehr Teilnahmen ein, als Preise vorhanden sind, entscheidet das Los. Teilnahmeschluss ist der 18. Juni 2015, 23:59 Uhr. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Es erfolgt keine Weitergabe von Kontaktdaten. Versandkosten werden innerhalb des europäischen Festlandes übernommen. Für Transportschäden wird nicht gehaftet. Die Gewinner dürfen namentlich auf Parkerlebnis.de und seinen betreuten Social Media-Kanälen genannt werden. Die Gewinner werden von Parkerlebnis.de je nach Plattform der Teilnahme (Magazin, Facebook, Twitter, Instagram) per E-Mail, Kommentar auf Facebook, Direktnachricht auf Instagram oder Antwort per Tweet benachrichtigt. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt bis Sonntag, den 21. Juni 2015 in diesem Gewinnbeitrag auf www.parkerlebnis.de. Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wunderland Kalkar Logo

Herzlichen Dank an das Wunderland Kalkar für die freundliche Unterstützung bei unserem Freikarten-Freitag!

VELT INS Fass vom 1. Juli bis 30. August im Fort Fun Abenteuerland

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Als zeitlich begrenzte Neuheit dieser Saison bietet das Fort Fun Abenteuerland auf seinem Stüppelberg vom 1. Juli bis 30. August mit “VELT INS Fass” einen einmaligen freien Fall aus drei bzw. fünf Metern Höhe.

Bei der luftigen Attraktion handelt es sich um ein sog. “Air2Bag”-Sprungkissen, in welches man sich von einem Sprungturm aus fallen lassen kann. Anders als man es von einem Freifallturm in Freizeitparks kennt, kann man hier selbst entscheiden, wie man springen möchte.

Der 3 Meter Turm darf von Personen ab einer Körpergröße von 1,20m benutzt werden, der 5 Meter Turm ab einer Körpergröße von 1,40m.

Der Sprung vom Turm des VELT INS Fass

Der Sprung vom Turm des VELT INS Fass.
(Foto: Fort Fun Abenteuerland)

Hier ist noch ein Beitrag zur Sommer-Spezial-Attraktion des letzten Jahres zu finden.


KÄRNAN macht Testfahrten: Bilder und Videos inkl. OnRide der neuen Achterbahn im Hansa-Park

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Im Hansa-Park haben die ersten Testfahrten der neuen Achterbahn KÄRNAN stattgefunden. Sie wird neben Silver Star im Europa-Park die höchste und schnellste Achterbahn Deutschlands – mit 73 Metern Höhe und 127 km/h Höchstgeschwindigkeit. Wir können euch heute Bilder, Videos und das erste OnRide des “Schwur des KÄRNAN”, so der volle Name der Neuheit, präsentieren.

Die Testfahrten der neuen Achterbahn konnten wie geplant durchgeführt werden. Ab Mitte der Woche vom 8. bis 14. Juni 2015 konnten Parkbesucher den “Schwur des KÄRNAN” erstmals in Aktion sehen und live dabei sein, wenn die Wagen – noch mit den Test-Dummys besetzt – über die 1,235 Kilometer lange Strecke rauschten. Besonders beeindruckend anzusehen war dabei die Geschwindigkeit bei der Ausfahrt aus dem 79 Meter hohen, markanten Turm der neuen Achterbahn.

Video von KÄRNANs Testfahrt

Wir haben eine der ersten Testfahrten der neuen Achterbahn im Hansa-Park auf Video für euch festgehalten. Film ab!

Der Hansa-Park selbst stattete einen der Wagen von KÄRNAN während den Testfahrten mit einer Kamera aus. So ist eine Aufnahme entstanden, welche exakt die Perspektive zeigt, welche Fahrgäste in der neuen Achterbahn haben werden. Ihr könnt also schon jetzt vor Eröffnung virtuell einsteigen und eine erste Testfahrt mit KÄRNAN im sogenannten OnRide-Video erleben.

Hinterlegt ist das Fahrvideo mit dem offiziellen Soundtrack, der von IMAscore produziert wurde (wir berichteten).

KÄRNAN OnRide – erstes Fahrvideo der neuen Achterbahn

Die ersten Testfahrten von KÄRNAN erfolgten mit sogenannten „harten Rollen“. Im Verlauf der weiteren Testläufe werden nun peu á peu die harten Rollen durch weiche ersetzt.

TÜV kommt pünktlich nach Terminplan

Wie im Terminplan mitgeteilt, wird der TÜV Süd zur Prüfung von KÄRNAN in der Woche vom 15. bis 21. Juni erwartet. Wie der Hansa-Park mitteilt, wird dieser Plan auch eingehalten werden können: Der TÜV Süd habe bestätigt, gleich Anfang der 26. Kalenderwoche seine Arbeit aufzunehmen.

Dann dauert es nicht mehr lange, bis der Hansa-Park den Eröffnungstermin von KÄRNAN bekanntgeben wird. Noch im Juni will der Freizeitpark verraten, wann seine neue Achterbahn offiziell eröffnet.

Bilder der KÄRNAN-Testfahrten

Voller Vorfreude blicken wir abschließend noch auf einige beeindruckende Bilder von den Testfahrten KÄRNANs, welche auch erstmals die Züge der neuen Achterbahn bei Tageslicht zeigen.

KÄRNAN Testfahrt 1KÄRNAN Testfahrt 2KÄRNAN Turmausfahrt bei TestfahrtKÄRNAN Testfahrt 3

Günstige LEGOLAND Deutschland Tickets 2015 – nur 30 Euro p.P. mit 32% Rabatt!

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So könnt ihr beim Besuch im LEGOLAND Deutschland 2015 kräftig sparen: Mit den Eintrittskarten aus dem günstigen Ticket-Angebot profitiert ihr von 32 Prozent Rabatt gegenüber den regulären Eintrittskarten. Freut euch auf die Neuheit „LEGO City Polizeistation“ 2015 im deutschen LEGO-Freizeitpark!

Aktuell gibt es LEGOLAND Deutschland Tickets für die Freizeitpark-Saison 2015 für nur 29,66 Euro pro Person beim Kauf von drei Eintrittskarten. Gegenüber dem regulären Preis spart ihr damit als Erwachsener 11,50 Euro, Eintrittskarten für Kinder sind immerhin 7 Euro günstiger. Die Eintrittskarten erhaltet ihr beim zuverlässigen Anbieter Groupon.

Hier klicken und gleich günstige Tickets sichern!

Die günstigen LEGOLAND Deutschland Tickets könnt ihr ganz einfach online bestellen. Ihr erhaltet sie bequem per E-Mail zum Ausdrucken. Sie sind in der gesamten Saison 2015 bis 8. November gültig – ihr könnt euch also schon jetzt eure Eintrittskarten mit Rabatt sichern und später euren Besuch flexibel planen. Ihr seid an kein Datum gebunden.

Wichtiger Hinweis: Sollte das Angebot bei Groupon kurzfristig vergriffen sein, erhaltet ihr in unserem eigenen Parkerlebnis-Ticket-Shop ebenfalls rabattierte Eintrittskarten.

LEGOLAND Deutschland Laserparcours Polizeistation

Auf Verbrecherjagd durch das Spiegellabyrinth mit Laserparcours in der LEGO City Polizeistation. (Foto: LEGOLAND Deutschland)

2015 erwarten euch im LEGOLAND Deutschland einige Veränderungen. Die größte Neuheit ist definitiv die neue „LEGO City Polizeistation“. Hier heißt eure Mission „Haltet den Dieb!“, wenn ihr durch den modernen Parcours mit Spiegellabyrinth und Laserschranken auf Gangsterjagd geht.

Außerdem erobern 2015 die LEGO Friends das deutsche LEGOLAND. Am neuen LEGO Friends Fotopoint aus über 50.000 LEGO Steinen können die Fans Andrea, Mia, Olivia, Stephanie und Emma hautnah erleben und wunderschöne Erinnerungsfotos machen. Schließlich dürft ihr euch noch auf einen neuen 4D-Film freuen, der auf dem Kinofilm LEGO Movie basiert.

Direkt zum günstigen Ticket-Angebot!

Erlebt das LEGOLAND Deutschland mit den günstigen Tickets 2015 bis zum 8. November. Wir wünschen euch viel Spaß!

Abenteuerhotel Heide Park: Übernachtung + Eintritt mit 50% Rabatt sichern!

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Erlebt das neue Heide Park Abenteuerhotel zum unschlagbar günstigen Preis – ab 59 Euro pro Nacht pro Person, inklusive Eintritt in den Freizeitpark, Frühstück und Wertgutschein für Abendessen. Jetzt schnell sichern, denn das Kontingent ist stark begrenzt!

Für das neue Heide Park Abenteuerhotel gibt es bei Travelbird ein attraktives Übernachtungsangebot. Ihr verbringt 2 oder 3 Tage in Norddeutschlands größtem Freizeitpark, übernachtet im neu gestalteten Abenteuerhotel des Heide Park und erhaltet Zugang zum neuen Spaßbad. Natürlich ist im Angebot auch das Frühstück inbegriffen.

Mit dem günstigen Angebot zahlt ihr jetzt lediglich ab 59 Euro pro Nacht und Person und spart so bis zu 50 Prozent gegenüber dem regulären Preis. Ihr erhaltet außerdem Wertgutscheine in Höhe von 10,- Euro (bei einer Übernachtung) oder 20,- € (bei zwei Übernachtungen) für Abendessen im Hotel.

Hier klicken und gleich Wunschtermin sichern!

Noch stehen viele Termine in der ganzen Saison 2015 zur Auswahl. Doch das Kontingent zum günstigen Sparpreis ist stark begrenzt. Wir empfehlen also schnell zu buchen. Die meisten Termine für das günstige 59 Euro-Angebot gibt es Ende Juni für alle, die spontan sind.

Falls noch irgendjemand eine Entscheidungshilfe brauchen sollte – genießt den neuen TV-Spot des Heide Park im Anschluss. Viel Spaß!

Belantis feiert Ankunft der “Cobra des Amun Ra” und Schienenschluss bei neuer Achterbahn

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Der Freizeitpark Belantis bewegt sich in großen Schritten auf die Eröffnung seiner neuen Attraktion 2015 zu: Die “Cobra des Amun Ra” soll offiziell ab 4. Juli 2015 geöffnet werden. Jetzt ist auch der Zug der Familienachterbahn in Leipzig angekommen. Demnach dürften schon in Kürze erste Testfahrten anstehen.

Passend zur Thematisierung zeigt sich der Zug der “Cobra des Amun Ra” im Schlangen-Design: Der erste Wagen ein Cobra-Kopf mit leuchtenden gelben Augen und gespaltener Zunge, der gesamte Zug mit Schuppen versehen. Die zwölf Achterbahnwagons bieten je Fahrt Platz für bis zu 24 Fahrgäste.

Belantis - Zug der Cobra des Amun Ra Zug

Detailansicht der Lackierung (Foto: Belantis)

Cobra des Amun Ra Achterbahnwagen

Der Zug der “Cobra des Amun Ra” ist angekommen und wartet darauf, auf die Schienen gesetzt zu werden. (Foto: Belantis)

Für seine neue Familienachterbahn setzt Belantis abermals auf den deutschen Fahrgeschäfte-Hersteller Gerstlauer. Dieser zeichnete im Leipziger Freizeitpark bereits verantwortlich für die Überkopf-Achterbahn Huracan, die Schlitten-Achterbahn Drachenritt und das Flugfahrgeschäft Götterflug.

Neue Achterbahn 2015 in Belantis fertiggstellt

Die “Cobra des Amun Ra” erreicht eine Höhe von bis zu 16 Metern und eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Bereits Kinder ab 4 Jahren und einer Körpergrößte von 1 Meter dürfen mitfahren und über die 360 Meter lange Strecke rauschen. Diese wurde erst kürzlich fertiggestellt: Am 9. Juni feierte wurde das letzte Schienenstück montiert und damit Schienenschluss gefeiert.

Schienenschluss bei Cobra des Amun Ra in Belantis

Die Strecke der “Cobra des Amun Ra” wurde am 9. Juni 2015 komplettiert. (Foto: Belantis)

Als nächstes stehen nun Testfahrten und daraufhin die Prüfung durch den TÜV an, damit Belantis die neue Achterbahn pünktlich zum angekündigten Eröffnungstermin am 4. Juli 2015 einweihen kann.

“Klabautermann Ahoi!” in potts park – neue Attraktion 2015 eröffnet

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potts park hat seine neue Attraktion 2015 in Betrieb genommen. Dabei handelt es sich um ein Fahrgeschäft vom Typ Kontiki, das auf den ersten Blick einer Schiffschaukel ähnelt. Doch was potts park in diesem Jahr neu für seine Besucher bereithält, ist mehr als der Freizeitpark-Klassiker: ein Schiffskörper, der nicht mehr nur gradlinig hin und her bewegt wird, sondern sich gleichzeitig um die eigene Achse dreht.

Die Kombination aus Schwung- und Drehbewegung sorgt dabei für ein ungewohntes und überraschendes Fahrgefühl. “Diese Schaukel auf Schiene ist genau das Richtige für die Besucherstruktur des Mindener Freizeit- und Erlebnisparks. Denn insbesondere bei Familien mit Kindern ist dieser Fahrgeschäft-Typ ein Garant für viel Freude und ausgelassenen Fahrspaß – Kribbeln im Bauch inklusive”, so potts park in einer Presseinformation.

„Klabautermann“ heißt die in diesen Tagen in potts park eingeweihte Neuheit in Form eines Floßes. Zu finden ist die neue Familienattraktion im Bereich der Wildwasserbahn „Pottwal“. Das Floß schwingt dabei auf einer 19 Meter langen Schiene hin und her und wirbelt aufgrund der zusätzlichen Drehbewegung des Floßes die Wahrnehmung der Fahrgäste ordentlich durcheinander.

Eine voreingestellte Programmierung bestimmt dabei die Anzahl der Umdrehungen sowie die Schaukelhöhe. Der Klabautermann verfügt über 22 Sitzplätze – inklusive spezieller Kleinkind-Sitze. Park-Geschäftsführer Henrik Pott war es dabei von vornherein wichtig, bereits den Kleinsten die Mitfahrmöglichkeit im Klabautermann einzuräumen. Daher wurden in enger Zusammenarbeit zwischen potts park und dem Hersteller der Anlage diese Kleinkind-Sitze entwickelt, so dass erstmals bereits Dreijährige in einer solchen Attraktion mitfahren dürfen.

potts park investierte insgesamt rund 500.000 Euro in das innovative neue Fahrgeschäft. Die Attraktivität und damit einhergehend die Beliebtheit des Parks bei Groß und Klein wird damit ohne Frage weiter erhöht. In den letzten Jahren kamen durchschnittlich etwa 200.000 Besucher in den Park. Mit der Eröffnung der neuen und turbulenten Fahrattraktion hofft Henrik Pott auf noch mehr kleine und große Besucher aus nah und fern. Potts park ist immer einen Ausflug wert – und jetzt erst recht, wenn es heißt: Klabautermann Ahoi!

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